

Ein Produkt, das mit einer geografischen Angabe versehen ist, ist eng mit seinem Herkunftsgebiet verknüpft. Unter diesem Begriff zusammengefasst sind – für Lebensmittel und Weine – die geschützten Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und die geschützten geografischen Angaben (g. g. A.). Dank der europäischen Systeme zur Qualitätsanerkennung sind die g. U.- und g. g. A.-Produkte vor Nachahmungen geschützt und sind durch ein spezifisches Logo gekennzeichnet, mit dem die Verbraucher sie einfach wiedererkennen können. Diese Produkte fördern die lokale Landwirtschafts- und Lebensmitteltradition und das Handwerk.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) kennzeichnet ein Erzeugnis, das in allen Phasen in einer abgegrenzten Region hergestellt wurde, dank anerkannter Kenntnisse und mit Zutaten aus dieser Gegend, dessen Eigenschaften mit seinem geografischen Ursprung zusammenhängen.
Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) kennzeichnet Produkte, deren Qualität oder Ansehen mit einem Ort oder einer Gegend zusammenhängt, in der zumindest eine der Phasen der Produktion, der Verarbeitung oder der Zubereitung des Produkts erfolgt.
Die Europäische Union schützt das europäische gastronomische Erbe, indem sie die Vielfalt und die Besonderheiten typischer Produkte aus ihren Gebieten zur Geltung bringt. Mithilfe der europäischen Qualitätsregelungen für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten wurden mehr als 3 000 Produkte – Wein, Käse, Wurstwaren, Obst und Gemüse und Liköre oder andere Produkte – ausgewählt und durch besondere Logos gekennzeichnet. Durch diese Logos kann sie der Verbraucher leicht erkennen. Die Namen dieser Produkte sind vor Nachahmung, Betrug und Fälschung geschützt.